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16. 10. 2010

Gebühren- und Friedhofsordnung: Neue Satzung in Frankfurt

"Das Ende von unsinnigen Vorschriften!" So überschrieb die Frankfurter Rundschau einen Artikel über die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt/Main. Sie regelt die Vorgaben für 36 Friedhöfe in der hessischen Mainmetropole. Herausgestellt wurde die Auflösung der bisherigen Bestattungsbezirke. Die Frankfurter dürfen sich demnach jetzt selbst aussuchen, auf welchem Friedhof im Stadtgebiet sie ihre letzte Ruhestätte haben möchten. Auch frühere Einwohner, die zuletzt außerhalb der Mainmetropole lebten, können nach der neuen Satzung auf einem der Frankfurter Friedhöfe bestattet werden. Neben üblichen Reihen- und Wahlgrabstätten sowie den anonymen Feldern ermöglicht die neue Satzung mehrere weitere Varianten, unter anderem: Urnenkammern; Tiefgrabstätten; Gruften; landschaftlich gestaltete Gemeinschaftsgrabstätten. Als Alternative zu den anonymen Gräbern werden auf sechs Frankfurter Friedhöfen auch so genannte Rasengräber angeboten (Hauptfriedhof, Südfriedhof, Oberrad, Westhausen, Höchst, Heiligenstock). Weitere interessante Aspekte aus der neuen Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt/Main nennt ein ausführlicher Beitrag in der aktuellen TASPO.

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